Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Lehrbeauftragter für privates Baurecht an der Philipps-Universität zu Marburg
Termin und Ort:
Preis:
Hamburg:
EUR 388.- zzgl. MwSt
15.05. 2014 9.00-ca. 17.00 h
incl. Unterlagen, Mittagessen u. Pausengetränke
Zum Referenten Dr. jur. Thomas Hildebrandt
Herr Dr. Thomas Hildebrandt ist Rechtsanwalt in der renommierten Bau- und Vergaberechtskanzlei LEINEMANN PARTNER und leitet als Partner den Standort in Hamburg. Seit Beginn seiner Tätigkeit ist er auf das private Baurecht spezialisiert. Der Referent ist Autor zahlreicher Veröffentlichungen zum Bau- und Vergaberecht, ständiger Mitarbeiter der Fachzeitschriften BAURECHT (BauR) und IMMOBILIEN- UND BAURECHT (IBR) sowie Mitautor der Baurechtskommentare LEINEMANN zur VOB/B und MESSERSCHMIDT/VOIT zum privaten Baurecht. Darüber hinaus ist er Lehrbeauftragter für privates Baurecht an der Philipps-Universität zu Marburg und durch zahlreiche Vortrags- und Seminarveranstaltungen bundesweit bekannt. Herr Dr. Hildebrandt verfügt insbesondere über umfangreiche Erfahrungen in der baubegleitenden Beratung von Großprojekten im Hoch- und Tiefbau sowie bei Infrastrukturmaßnahmen und in der Führung von Bauprozessen vor staatlichen Gerichten und Schiedsgerichten.
Zielgruppe
technische Führungskräfte
Niederlassungsleiter von Unternehmen
Kalkulatoren
Projekt- und Bauleiter,
Claim-Manager,
Anwälte, Justiziare sowie
Mitarbeiter der öffentlichen Bauverwalter
Inhalt und Ziel des Seminars
Die erfolgreiche Durchführung eines Bauvorhabens hängt maßgebend davon ab, welche Rechte und Pflichten sich aus einem geschlossenen Werkvertrag ergeben. Dabei ist es unerlässlich, die rechtlichen Voraussetzungen für einen Vergütungsanspruch dem Grunde nach zu erkennen und die Vergütung entsprechend den Vorschriften des § 2 VOB/B der Höhe nach zu ermitteln und prüfbar abrechnen zu können. Der wirtschaftliche Erfolg eines Bauvorhabens hängt auch davon ab, die jeweils bestehenden Forderungen rechtzeitig vor Fertigstellung der Maßnahme geltend zu machen. Dies gilt auch dann, wenn der AN Ansprüche aus einem gestörten Bauablauf geltend macht. Dem AN stehen unter Umständen Leistungsverweigerungsrechte zur Verfügung. Bei der Sicherung und Abrechnung der Werklohnansprüche sind die Vorgaben der §§ 16, 17 VOB/B zu beachten. Bei einer auftraggeberseitigen Kündigung sind ferner Kenntnisse über eine ordnungsgemäße Abrechnung unerlässlich. Dies bereitet den Beteiligten in der Praxis jedoch insbesondere bei gekündigten Pauschalpreisverträgen regelmäßig erhebliche Probleme.
Seminarinhalt:
Vertragliches Leistungssoll
Leistungsbeschreibung mit detailliertem Leistungsverzeichnis
Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm
Auslegung des Leistungsverzeichnisses
Lücken und Fehler in der Leistungsbeschreibung
Aktuelle Rechtsprechung
Veränderungen der beauftragten Leistung
Geänderte und zusätzliche Leistungen
Anspruch dem Grunde nach
Berechnung der Vergütung
Mengenmehrung
Leistungsverweigerungsrecht des AN bei Weigerung des AG zur Preisanpassung
Aktuelle Rechtsprechung
Die Bauzeit und deren Vergütung
Verzug des Auftragnehmers
Anordnungsrecht des AG zur Bauzeit
Beschleunigungsmaßnahmen und ihre Vergütung
Aktuelle Rechtsprechung
Abrechnung und Zahlung der Bauleistung
Fälligkeit und Durchsetzbarkeit einer Forderung
Rechnungsprüfung und Zahlungsfreigabe
Bindung des AG an Abschlagsrechnungsprüfergebnis bzw. Zahlung
Überzahlung und Rückforderung durch den Auftraggeber
Leistungsverweigerungsrecht des AN bei Zahlungsverzug des AG
Sicherung von Zahlungsansprüchen
Vertraglich vereinbarte Sicherheiten
Regelungsbereich des § 17 VOB/B
Gesetzliche Sicherheit zu Gunsten des Auftragnehmers gemäß § 648a BGB
Zahlungsansprüche nach Kündigung
Aufmaße, Leistungsstandfeststellung nach Kündigung
Überblick über die Abrechnung des gekündigten Einheitspreis- oder Pauschalpreisvertrags