Ausschreibungsfehler
und Bieterirrtümer
Geschuldeter Erfolg und kalkulierte Leistung
Referent: Dipl.-Ing. M. Biermann
Termin und Ort: |
Preis/Seminar: |
Hamburg: |
EUR 388.- zzgl.
MwSt |
10. 04. 2014 9.00
-ca. 16.15 h |
incl. Unterlagen,
Mittagessen u. Pausengetränken |
|
|
|
Zum Referenten:
Dipl.-Ing. Manuel Biermann
Beratender Ingenieur
Ö.b.u.v. Sachverständiger für Baupreisermittlung und Abrechnung im Hoch- und Tiefbau der IHK Bayreuth
Techn. Schiedsrichter nach der SGO Bau des Deutschen Beton- und Bautechnik-Verein
Autor des Buches „Der Bauleiter im Bauunternehmen“, 3. Aufl.; Rudolf-Müller-Verlag, Köln Ständiger Mitarbeiter der IBR – Immobilien- und Baurecht, id-Verlag
Referent zahlreicher Seminare mit baubetrieblichen Inhalten
Zum Thema
Zwar schuldet der Auftragnehmer den Erfolg, aber nicht immer sind alle, dazu zu erbringenden Leistungen kostenlos. Fehler in der Ausschreibung führen zu Mehrkosten beim Auftraggeber. Fehlerhafte Kalkulationsannahmen verursachen Mehrkosten auf Seiten des Auftragnehmers.
Auch Pauschalpreisverträge schützen nicht vor Mehrkosten, denn auch bei dieser Vertragsform sind nicht immer alle, für den Erfolg erforderlichen Leistungen für den Auftraggeber kostenlos.
Unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung soll die typischen Fehler der Parteien und deren Auswirkungen aufgezeigt werden.
Inhalt
Typische Ausschreibungsfehler und deren Folgen
Fehlende Positionen beim Einheitspreisvertrag
Technisch fehlerhafte Beschreibungen
Unklare Leistungsbeschreibung
Widersprüche zwischen Plänen und Leistungsbeschreibung
Typische Bieterirrtümer und deren Folgen
Mischkalkulation
Mengenspekulation
„Guter Preis = guter Nachtrag“? Aktuelle Rechtsprechung zu überhöhten Einheitspreisen
Annahmen zur Ausführung
„echte“ Kalkulationsirrtümer
Anfechtungsmöglichkeiten bei Kalkulationsirrtümern
Berechnungsbeispiele
Mengenänderungen nach 10%-Klausel der VOB/B
Unterschied zwischen Null-Mengen und gekündigten Leistungen
„Angstpositionen“ und die Berechnung der Forderung bei Null-Mengen
Berechnung der Forderung bei gekündigten Leistungen
Umgang mit Nachunternehmer-Nachträgen
Stundenlohnarbeiten
Nachtrag oder Stundenlohnarbeiten
Aktuelle Rechtsprechung zu Stundenlohnarbeiten
Dokumentation / Erfassung von Stundenlohnarbeiten
BSH Bauseminare Hamburg:
per Fax: 040-2 19 59 01
Tel. für schnelle Rückfragen 040-2 19 60 11-12. Impressum |