Nachträge und Vergütung
Die richtige Abrechnung
und Zahlung
Referent: Dr. Thomas Hildebrandt
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Lehrbeauftragter für privates Baurecht an der Philipps-Universität zu Marburg
Termin und Ort: |
Preis: |
Hamburg: |
EUR 388.- zzgl. MwSt |
07.02. 2013 9.00-ca. 17.00 h
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incl. Unterlagen, Mittagessen u. Pausengetränke |
Seminarprogramm download im PDF Format
Zielgruppe
Projekt- und Bauleiter für Hoch- und Tiefbau, Auftragnehmer, Auftraggeber, Architekten, Prüfstatiker, private Bauherren, Projektentwickler, Sachverständige, Bauträger, Bauingenieure und Baujuristen, geschäftsführende/leitende Angestellte aus Projektentwicklungs- und Bauunternehmen, Niederlassungsleiter und leitende Angestellte
Zum Referenten
Dr. jur. Thomas Hildebrandt
Herr Dr. Thomas Hildebrandt ist Rechtsanwalt in der renommierten Bau- und Vergaberechtskanzlei LEINEMANN PARTNER und leitet als Partner den Standort in Hamburg. Seit Beginn seiner Tätigkeit ist er auf das private Baurecht spezialisiert. Der Referent ist Autor zahlreicher Veröffentlichungen zum Bau- und Vergaberecht, ständiger Mitarbeiter der Fachzeitschriften BAURECHT (BauR) und IMMOBILIEN- UND BAURECHT (IBR) sowie Mitautor der Baurechtskommentare LEINEMANN zur VOB/B und MESSERSCHMIDT/VOIT zum privaten Baurecht. Darüber hinaus ist er Lehrbeauftragter für privates Baurecht an der Philipps-Universität zu Marburg und durch zahlreiche Vortrags- und Seminarveranstaltungen bundesweit bekannt. Herr Dr. Hildebrandt verfügt insbesondere über umfangreiche Erfahrungen in der baubegleitenden Beratung von Großprojekten im Hoch- und Tiefbau sowie bei Infrastrukturmaßnahmen und in der Führung von Bauprozessen vor staatlichen Gerichten und Schiedsgerichten.
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Inhalt und Ziel des Seminars
Es gibt praktisch kein Bauvorhaben, bei dem die ursprünglich vereinbarte Leistung – uns sei sie noch so detailliert – nicht geändert wird oder zusätzliche Leistungen angeordnet werden. Aufgrund dessen ist auch der ursprünglich vereinbarte Werklohn mit dem tatsächlich abgerechneten Werklohn praktisch nie identisch. Bei der Abwicklung eines Bauvertrages kommt es deshalb zu Mengenabweichungen, Leistungsänderungen oder zusätzlichen Leistungen sowie Bauzeitänderungen, die stets auf die Vergütung durchschlagen. In dem Seminar werden die einzelnen Verträge und ihre Abwicklung vorgestellt und dargelegt, wie Leistungsänderungen sowie zusätzliche Leistungen rechtssicher erkannt und abgerechnet werden. Dabei werden auch Einzelaspekte der Vergütung dargestellt und anhand aktueller höchstrichterlicher Entscheidungen aufgezeigt, wie Problemfelder vermieden werden können.
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Seminarinhalt
I. Die Vergütung der Bauleistung
1. Der Einheitspreisvertrag
2. Der Detailpauschalpreisvertrag
3. Der Globalpauschalpreisvertrag
4. Mengenänderungen
a) In Einheitspreisvertrag – Mengenabweichung oder Leistungsänderung?
aa) Anspruchsgrundlage
bb) Anzeigepflicht
cc) Mengenmehrung bei Eventualposition
dd) Die Ermittlung eines neuen Einheitspreises bei einer Mengenüberschreitung über 110% hinaus
b) Detailpauschalpreis und funktionale Elemente in der Leistungsbeschreibung
c) Den Globalpauschalpreisvertrag
aa) Funktionale Leistungsbeschreibung – Welche Leistung ist geschuldet?
bb) Pauschalpreis und auftraggeberseitig erbrachte Entwurfs- oder Ausführungsplanung
II. Nachträge aus zusätzlichen und geänderten Leistungen
1. Anordnungsrecht des AG und Ausführungspflicht des AN
2. Geänderte und zusätzliche Leistungen gemäß § 2 Abs. 5 VOB/B
3. Geänderte und zusätzliche Leistungen gemäß § 2 Abs. 6 VOB/B
4. Was sollte ein Nachtragsangebot beinhalten?
5. Leistungsverweigerungsrecht des AN, wenn Nachtragsvereinbarung nicht zustande kommt
6. Änderung einer Pauschalvereinbarung nach § 2 Abs. 7 VOB/B
7. Risikoverlagerung durch Komplettheitsklauseln
a) Übersicht über die Risikofolgen
aa) Das Risiko von Nachprüfungsverfahren
bb) Komplettheitsklauseln und Schadstoffrisiko
cc) Sonstige Risiken, z. b. falsche Finanzierung
8. Bindefristverlängerung und Zuschlagserteilung
a) Anspruch auf Fristverlängerung
b) Anspruch auf den „Zuschlag“?
c) Anspruch auf Terminverschiebung
d) Anspruch auf zusätzliche Vergütung
aa) Preissteigerungen und Störung der Geschäftsgrundlagen
bb) Stahlpreiserhöhung
cc) Das Vergabeverfahrensrisiko – Wer trägt die Kosten aus einer Verschiebung von Vertragsfristen in Rechnung öffentlicher Vergabeverfahren?
III. Einzelaspekte der Vergütung
1. Anpassungen nach Baupreisindices
2. Preisanpassung der Nachunternehmerverträge
3. Rechtsfolgen und Bedeutung des gemeinsamen) Aufmaßes
4. Abschlags- und Schlussrechnung
a) Prüfbarkeit
b) Rechtsfolgen der fehlenden Prüfbarkeit
c) Abzüge – Skonto, Nachlass, Umlagen, Sicherheitseinbehalte
aa) Skonto
bb) Nachlass
cc) Umlagen
dd) Sicherheitseinbehalte
ee) Mängeleinbehalte
d) Rechnungsprüfung und Zahlungsfreigabe
5. Zahlung der Vergütung
a) Zahlungsfristen und Verzug
b) Verzugszinsen
c) Bauabzugssteuer
d) Rückforderungsrecht bei Überzahlung
6. Hinweise für öffentliche AG
a) Sind Nachträge zu vermeiden?
b) Kann das Risiko von Nachprüfungsverfahren auf den AN übergeben werden?
c) Möglichkeiten für Auftragsverhandlungen
d) Maßgeschneiderte Klauseln für die Ausschreibung
BSH Bauseminare Hamburg:
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Tel. für schnelle Rückfragen 040 - 2 19 60 11-12.
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